Die pflegerischen Leistungen werden gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) von der Krankenkasse Ă¼bernommen, sofern diese ärztlich verordnet wurden (abzĂ¼glich Selbstbehalt und Franchise)
Seit 1. Januar 2013 wird zusätzlich eine Patientenbeteiligung von 20% der Pflegeleistungen (maximal 15.35 Franken pro Tag) erhoben.
Die hauswirtschaftlichen Leistungen werden von der Krankenkasse Ă¼bernommen, sofern eine entsprechende Zusatzversicherung besteht.
Vereinbarte Termine mĂ¼ssen 24 Stunden vorher abgemeldet werden, ansonsten wird die geplante Einsatzzeit vollumfänglich verrechnet.