Die pflegerischen Leistungen werden gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) von der Krankenkasse übernommen, sofern diese ärztlich verordnet wurden (abzüglich Selbstbehalt und Franchise)
Seit 1. Januar 2013 wird zusätzlich eine Patientenbeteiligung von 20% der Pflegeleistungen (maximal 15.35 Franken pro Tag) erhoben.
Die hauswirtschaftlichen Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen, sofern eine entsprechende Zusatzversicherung besteht.
Vereinbarte Termine müssen 24 Stunden vorher abgemeldet werden, ansonsten wird die geplante Einsatzzeit vollumfänglich verrechnet.